Lexikon
Begriffe aus Software- und App-Entwicklung und Automatisierung – kurz, ohne Marketing, mit dem, was für eine Entscheidung im Unternehmen zählt.
Abnahme im laufenden System: wann ein Stück Software als geliefert giltMit der Billigung des Werks wird die Vergütung fällig, die Beweislast dreht sich und die Verjährung beginnt. An einer Anwendung im Betrieb gehört zum Prüfrahmen auch alles, was unverändert bleiben muss.App-Store-Veröffentlichung: der Weg von der fertigen App auf die GeräteDie App-Store-Veröffentlichung entscheidet sich an Konten, Schlüsseln und Eintragstexten: Wem das Entwicklerkonto gehört, wer den Signaturschlüssel verwahrt und woran die Prüfung des Betreibers üblicherweise scheitert.Barrierefreiheit: was das BFSG für digitale Produkte verlangtBedienbar mit der Tastatur, lesbar mit dem Screenreader, verständlich ohne Farbe als einziges Signal: Das BFSG macht barrierefreie Oberflächen für viele digitale Angebote zur Anforderung mit Aufsicht statt zur freiwilligen Zugabe.Dienstvertrag: Beratung und Begleitung neben der eigenen EntwicklungGeschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, nicht ihr Ergebnis. Neben einer arbeitenden Entwicklungsabteilung trägt diese Form vor allem Beratung, Architekturarbeit und Begleitung.Festpreis vs. Tagessatz: wer das Schätzrisiko am Bestandscode trägtDie Pauschale verlagert das Schätzrisiko auf den Auftragnehmer, die Abrechnung nach Aufwand lässt es beim Auftraggeber. An gewachsener Software entscheidet darüber, wie gut der Bestand bekannt ist.Interim-Management: was der Begriff bedeutet und wann er im IT-Bereich fälltEine Aufgabe wird für eine begrenzte Zeit nach außen vergeben, weil die Zuständigkeit dafür im Haus fehlt. Wie das rechtlich gefasst wird, entscheidet über Weisung, Haftung und Abrechnung.KI-Funktion in Bestandssoftware: Grenze, Daten, Verhalten im FehlerfallEine KI-Funktion in Bestandssoftware nutzt ein Modell für genau eine Aufgabe innerhalb einer laufenden Anwendung – auf derselben Datenbank und im selben Releasezyklus.Kündigung eines Werkvertrags mitten im Umbau: Geld, Code, ZugängeDer Besteller kann jederzeit aussteigen, muss aber zahlen, was nicht erspart ist. An laufender Software entscheidet die Frage, was vom halben Umbau übergeben wird und was mit den Zugängen geschieht.Leistungsbeschreibung: woraus die Kriterien der Abnahme hergeleitet werdenWas nirgends beschrieben ist, ist auch nicht geschuldet. An gewachsener Software beschreibt die Vertragsanlage zwei Dinge: das neue Verhalten und alles, was genauso bleiben muss wie bisher.Mängelhaftung: wenn die neue Funktion den alten Ablauf störtNach der Übergabe zählt, ob das Werk die vereinbarte Beschaffenheit hat. An gewachsener Software verläuft die schwierigste Linie zwischen einem Fehler und einem nachträglichen Wunsch.Progressive Web App: die installierbare Webanwendung als zweiter KanalEine Progressive Web App ist eine installierbare Webanwendung mit Offline-Anteil – ein zweiter Kanal zur Fachanwendung ohne Store, solange keine Gerätehardware und kein verlässlicher Hintergrundbetrieb gebraucht werden.Software-Weiterentwicklung: ein laufendes Produkt planbar ausbauenSoftware-Weiterentwicklung baut ein Programm aus, das bereits im Betrieb steht: mit vorhandenen Daten, laufenden Abläufen und einem Verhalten, das erhalten bleiben muss.Technische Dokumentation: Teil der Lieferung, nicht NacharbeitTechnische Dokumentation beschreibt ein System so, dass Betrieb, Änderung und Prüfung ohne Rückfrage beim ursprünglichen Entwickler möglich sind.Testautomatisierung: der Nachweis, dass der Bestand weiter funktioniertTestautomatisierung hält maschinell fest, was eine laufende Anwendung heute leistet – damit ein Ausbau sie nicht unbemerkt an einer anderen Stelle verändert.Werkvertrag vs. Arbeitnehmerüberlassung: woran ein zweites Team am fremden Code gemessen wirdBeim Werk schuldet ein Unternehmen ein Ergebnis und führt seine Leute selbst; bei der Überlassung von Personal liegt die Weisung beim Kunden. Welche Form vorliegt, entscheidet die gelebte Praxis.Werkvertrag: geschuldet ist das fertige Stück Software, nicht die ArbeitszeitGeschuldet ist ein abgenommenes Ergebnis, nicht geleistete Zeit. An Software, die bereits im Betrieb ist, entscheidet der Zuschnitt des Liefergegenstands darüber, ob sich dieses Ergebnis prüfen lässt.
Welche Aufgabe steht bei Ihnen in der Warteschlange?
Nennen Sie uns das System, das weitergebaut werden soll, und die Aufgabe, die liegen bleibt. Im Gespräch sagen wir, welchen Teil davon wir als Werkvertrag übernehmen.