Barrierefreiheit: was das BFSG für digitale Produkte verlangt
Bedienbar mit der Tastatur, lesbar mit dem Screenreader, verständlich ohne Farbe als einziges Signal: Das BFSG macht barrierefreie Oberflächen für viele digitale Angebote zur Anforderung mit Aufsicht statt zur freiwilligen Zugabe.
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Barrierefreiheit bedeutet bei Software, dass Menschen mit eingeschränktem Sehen, Hören oder eingeschränkter Motorik dieselben Aufgaben erledigen können wie alle anderen – mit Tastatur, Vergrößerung oder Screenreader. Für viele digitale Angebote in Deutschland ist das inzwischen keine freiwillige Zugabe mehr, sondern eine gesetzliche Anforderung mit Aufsicht.
Barrierefreiheit: was der Begriff bei Software bedeutet
Gemeint sind nicht Sonderfassungen für einzelne Gruppen, sondern eine Oberfläche, die verschiedene Bedienwege zulässt. Wer wenig sieht, hört sich die Seite mit einem Screenreader vor oder vergrößert sie stark. Wer die Maus nicht führen kann, arbeitet mit Tastatur, Schaltersteuerung oder Sprache. Wer schlecht hört, braucht Untertitel. Und wer unter Zeitdruck an einem hellen Bildschirm steht, profitiert von denselben Eigenschaften, ohne eine Einschränkung zu haben.
Der technische Bezugspunkt sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), auf die auch die europäische Norm EN 301 549 verweist. Sie ordnen die Anforderungen vier Grundsätzen zu: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Die Stufen A, AA und AAA beschreiben, wie streng geprüft wird; als übliche Bezugsstufe gilt AA. Entscheidend ist dabei ein Punkt, der oft untergeht: Diese Eigenschaften stecken in der Umsetzung selbst – im Markup, in der Fokusführung, in den Beschriftungen – und lassen sich nicht nachträglich über die fertige Oberfläche legen.
Was das BFSG verlangt und wen es betrifft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Es zielt auf Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden: Handel im Netz, Buchung und Ticketverkauf, Bankdienstleistungen für Privatkunden, E-Books, Telekommunikation und Dienste im Personenverkehr. Öffentliche Stellen unterliegen eigenen, älteren Regeln; rein interne Werkzeuge eines Unternehmens sind vom BFSG nicht unmittelbar erfasst.
Für kleine Anbieter sieht das Gesetz Ausnahmen vor, die an Größenmerkmale des Unternehmens gebunden sind; die Schwellen und die Sonderfälle stehen im Gesetzestext. Durchgesetzt wird nicht über ein Prüfsiegel, sondern über Marktüberwachung: Die zuständige Behörde kann ein Angebot prüfen, Nachbesserung verlangen und im Ernstfall die Bereitstellung untersagen, und Verbraucher wie Verbände können Mängel anzeigen. Anbieter müssen außerdem beschreiben, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt.
Ob ein konkretes Angebot unter das Gesetz fällt, ist eine Rechtsfrage und gehört in die Rechtsberatung. Was sich technisch sagen lässt: Die Anforderungen sind dieselben, ob eine Pflicht besteht oder nicht – ein bedienbares Formular wird nicht dadurch anders, dass niemand es verlangt.
Was das für die Oberfläche konkret heißt
Aus den Grundsätzen werden im Alltag wenige, immer gleiche Punkte:
- Kontrast und Farbe. Text hebt sich ausreichend vom Hintergrund ab, und Farbe ist nie der einzige Träger einer Aussage – ein roter Rahmen ohne Text sagt einem farbfehlsichtigen Nutzer nichts.
- Tastatur. Jede Funktion ist ohne Maus erreichbar, der Fokus ist sichtbar, die Reihenfolge folgt dem Blick, und aus einem Dialog kommt man wieder heraus.
- Beschriftete Felder. Jedes Eingabefeld hat eine dauerhaft verbundene Beschriftung; ein Platzhaltertext ist keine. Fehler stehen als Text am Feld, nicht nur als farbige Umrandung.
- Struktur. Überschriften bilden eine Hierarchie ohne Sprünge, Bereiche sind als Navigation, Hauptteil und Fußbereich ausgezeichnet, Listen sind Listen, Tabellen haben Kopfzellen.
- Alternativtexte. Bilder mit Information bekommen einen Text, reine Dekoration wird leer ausgezeichnet, damit die Vorlesefunktion sie überspringt.
- Rückmeldungen. „Gespeichert“ oder „3 Treffer“ muss auch ankommen, wenn niemand hinsieht – die Stelle wird als aktualisierbarer Bereich ausgezeichnet.
- Eigene Bausteine. Selbstgebaute Auswahlfelder, Reiter und Dialoge brauchen Rolle, Zustand und Tastaturverhalten. In gewachsenen Fachanwendungen sitzt hier der größte Teil der Befunde.
Wie Barrierefreiheit geprüft wird
Geprüft wird in drei Schichten, und keine ersetzt die andere. Automatische Werkzeuge im Browser oder in der Bauumgebung finden die formalen Befunde: fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste, Felder ohne Beschriftung. Sie decken aber nur einen Teil der Kriterien ab, weil sich Verständlichkeit und sinnvolle Reihenfolge nicht messen lassen.
Die zweite Schicht ist der Durchgang von Hand: einmal durch den ganzen Vorgang nur mit der Tastatur, einmal mit einem Screenreader. Beides dauert pro Bildschirm wenige Minuten und findet genau die Fehler, die Nutzer aufhalten. Die dritte Schicht sind Rückmeldungen von Menschen, die mit Hilfsmitteln arbeiten – sie zeigen, was formal erfüllt und praktisch trotzdem mühsam ist.
Damit das Ergebnis nicht bei der nächsten Änderung verfällt, gehören die formalen Regeln in die Testautomatisierung auf Ebene der Bausteine. Das Ergebnis einer Prüfung ist kein Zeichen fürs Impressum, sondern ein Bericht: Kriterium, Befund, Ort im Produkt, Bewertung.
Typische Fehler in gewachsenen Anwendungen
- Am Ende angehängt. Was nicht in den Bausteinen steckt, muss auf jedem Bildschirm einzeln nachgezogen werden – und fällt bei der nächsten Änderung wieder heraus.
- Klickbare Bereiche statt Schaltflächen. Ein Element ohne Rolle ist für Tastatur und Vorlesefunktion nicht vorhanden, sieht aber aus wie ein Knopf.
- Markenfarben ohne Prüfung. Helles Grau auf Weiß besteht die Kontrastprüfung nicht; das fällt auf, wenn die Oberfläche längst steht.
- Einblendungen als Lösung. Zugekaufte Overlays legen sich über die Seite und ersetzen die Korrektur in der Oberfläche nicht; unter Nutzern von Hilfsmitteln gelten sie als Störung.
- Nur mit einem Hilfsmittel geprüft. Wer den Screenreader testet, aber nie den reinen Tastaturweg geht, übersieht die Fokusfallen.
- Stille Statusänderungen. Ein Ladebalken, ein Filterergebnis oder eine Fehlermeldung, die nur visuell erscheint, kommt bei der Hälfte der Bedienwege nicht an.
Wie wir damit in bestehenden Oberflächen umgehen
Wir arbeiten an der Stelle, an der sich der Aufwand einmal lohnt: an den Bausteinen. Schaltfläche, Eingabefeld, Dialog, Tabelle und Auswahlfeld werden einmal sauber gebaut und tragen Rolle, Fokus und Beschriftung überall dorthin, wo sie eingesetzt werden; danach bleibt je Bildschirm der Tastaturdurchgang. Welche Kriterien am Ende geprüft werden, schreiben wir vorab in die Leistungsbeschreibung, damit sie bei der Abnahme nachvollziehbar sind. Eine rechtliche Bewertung des Geltungsbereichs und ein Prüfbericht mit amtlicher Wirkung gehören nicht zu unserer Arbeit – wir bauen die Anforderungen ein und weisen sie am laufenden Produkt nach. Wie wir dabei in einem bestehenden System vorgehen, steht auf der Seite Softwareentwicklung am laufenden Kernsystem.
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